Informationen zum kommunalen Betreuungsangebot -
Kernzeitbetreuung
Die Gemeinde Fahrenbach bietet in der Grundschule Fahrenbach im Rahmen der Ganztagsschule eine Kernzeitbetreuung vor und nach dem Schulunterricht an. Sie ist eine Einrichtung der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Schule und ermöglicht eine durchgehende und bedürfnisorientierte Betreuung der Kinder.
Betreuungszeitraum:
In der Kernzeitbetreuung werden die Kinder an Schultagen zwischen 7:00 Uhr und 15:00 Uhr von unseren Betreuungskräften vor und nach dem regulären Schulunterricht betreut. Bei Ausfall von stundenplanmäßigem Unterricht ist die Schule für die Betreuung zuständig. Die Eltern haben die Möglichkeit den Betreuungsumfang individuell nach ihren persönlichen Bedürfnissen festzulegen.
Schulleitung und Gemeinde sind bemüht, bei kurzfristigem Ausfall der Betreuungskräfte Ersatz zu finden. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass kein Anspruch auf eine Kernzeitbetreuung bei nicht vorhersehbarem kurzfristigem Ausfall der Betreuungskräfte besteht.
Da nach dem regulären Unterrichtsende keine Busse mehr fahren, ist die Abholung Ihres Kindes nach 13:10 Uhr selbst zu organisieren.
Betreuungsgestaltung:
Während der Betreuungszeiten haben die Kinder die Möglichkeit zu spielen, lesen, basteln, malen oder sich an der frischen Luft auf dem Schulhof / Minispielfeld zu bewegen. Falls die Kinder gerne ihre Hausaufgaben erledigen möchten, so wird ihnen die Möglichkeit einer „Lernzeit“ eingeräumt bei der die Kinder selbständig ihre Hausaufgaben erledigen können. Die Kontrolle der Hausaufgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit liegt jedoch nach wie vor in der Verantwortung der Eltern.
Falls Ihr Kind die Kernzeitbetreuung nicht planmäßig besuchen kann (Krankheit etc.), muss eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung durch die Eltern an die Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung erfolgen (Tel. 06267-928105).
Kinder, die aufgrund ihres Verhaltens für die Gruppe nicht tragbar sind, weil sie z.B. wiederholt oder nachhaltig stören, Kinder oder/und Betreuungskräfte gefährden oder die Weisungen der Betreuungskräfte nicht befolgen, können vom Besuch der Betreuung teilweise oder ganz ausgeschlossen werden.
Entgelt:
Auf Grundlage der gebuchten Betreuungstage wird der entsprechende Elternbeitrag festgesetzt. Der monatliche Elternbeitrag richtet sich nach der Anzahl der fest gebuchten Wochentage und beträgt 40,00 € je gebuchtem Wochentag.
Buchen Sie zum Beispiel den Montag als Betreuungstag, wird an diesem Tag (immer montags) eine kommunale Betreuung von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der monatliche Elternbeitrag hierfür beträgt 40,00 €.
Werden Montag und Dienstag gebucht, beträgt der monatliche Elternbeitrag 80,00 €.
- 1 Wochentag pro Woche (z. B. immer montags): 40,00 € pro Monat
- 2 Wochentage pro Woche (z. B. montags und dienstags): 80,00 € pro Monat
- 3 Wochentage pro Woche: 120,00 € pro Monat
- 4 Wochentage pro Woche: 160,00 € pro Monat
- 5 Wochentage pro Woche: 200,00 € pro Monat
Die Elternbeiträge sind monatlich im Voraus durch Bankeinzug an die Gemeinde Fahrenbach zu entrichten und zwar für die Monate von September bis einschließlich Juli.
An- und Abmeldung:
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verbindlich für die Dauer eines Schuljahres. Abmeldungen sind deshalb nur zum Ende eines Schuljahres möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen (Wegzug der Eltern, Wiedereinstieg in den Beruf, Arbeitslosigkeit…) können Abmeldungen/ Ummeldungen auch während des Schulhalbjahres berücksichtigt werden.
Antragsformulare:
Die Antragsformulare für die Anmeldung zur Betreuung erhalten Sie vor Ort in der Kernzeitbetreuung, im Sekretariat der Grundschule und der Gemeindeverwaltung Fahrenbach. Die Anmeldung ist im Rathaus Fahrenbach abzugeben.
Fahrenbach, im August 2026
gez. Jens Wittmann
Bürgermeister
